Auszug aus den Statuten:
Art. 1 | Die USKA Sektion Winterthur (nachfolgend Sektion genannt) ist eine Sektion gem. Art 13 der Statuten der Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure (USKA). Die Sektion ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art 60 bis 79 ZGB. |
Art. 4 | Aktivmitglieder sind Inhaber eines Radiotelefonisten- oder Radiotelegrafistenausweises für Funkamateure. |
Art. 5 | Passivmitglieder sind Personen, die sich für das Amateurfunkwesen interessieren, aber nicht Inhaber eines Radiotelefonisten- oder Radiotelegrafistenausweises für Funkamateure sind. |
Art. 9 |
Die Aufnahme als Aktiv-, Passiv oder Kollektivmitglied erfolgt durch den Vorstand aufgrund eines schriftlichen Aufnahmegesuches. |
Art. 12 | Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er ist spätestens einen Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Der Mitgliederbeitrag bleibt für das laufende Geschäftsjahr geschuldet. |
Mitgliederbeitrag pro Jahr: Aktiv- oder Passivmitglied CHF 50.00 |